Hoefer & Partner - Zur Eintragung der Marke Laguiole, EuGH C - 598/14 P
+49 (0) 89 - 642 447 - 0
Rückrufservice
Wir rufen sie zurück
Name*:

Tel.-Nr.*:

Aktenzeichen:

Anwalt:

Zeit/Datum:

Bitte eingeben: captcha

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zur Kontaktaufnahme gespeichert werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung

*Pflichtfeld

Zur Eintragung der Marke Laguiole, EuGH C – 598/14 P

Herr Gilbert Szajner meldete im Jahr 2001 beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) die Unionsmarke LAGUIOLE für verschiedene Waren und Dienstleistungen an. Die Eintragung erfolgte im Jahr 2005. Forge de La guiole, eine französische Gesellschaft, die für ihre Messer bekannt ist, beantragte die Nichtigerklärung der Marke LAGUIOLE. Forge de Laguiole macht geltend, dass sie ihre Firma, deren Geltungsbereich nicht nur örtlich sei, nach französischem Recht dazu berechtige, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen. Im Jahr 2011 gab das EUIPO der Beschwerde von Forge de Laguiole aufgrund der Verwechslungsgefahr zwischen der Firma dieser Gesellschaft und der Marke LAGUIOLE statt. Es erklärte folglich die Marke LAGUIOLE (außer für Telekommunikationsdienstleistungen) für nichtig. Herr Szajner erhob beim Gericht der EU Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO.

Mit Urteil vom 21. Oktober 2014 hob das Gericht die Entscheidung des EUIPO teilweise auf. Es bestätigte die Nichtigerklärung der Marke LAGUIOLE nämlich nur für die Waren, die in bestimmte Bereiche, wie Messerschmiede waren und Bestecke, fallen. Hingegen beschloss das Gericht im Gegensatz zum EUIPO, die Marke LAGUIOLE für die anderen beanspruchten Waren und Dienstleistungen aufrecht zu erhalten, da Forge de Laguiole in diesen Bereichen nicht tatsächlich tätig gewesen sei. Unterstützt von Forge de Laguiole hat das EUIPO, das mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden war, beim Gerichtshof Rechtsmitte eingelegt und die Aufhebung des Urteils beantragt.

Mit seinem Urteil bestätigt der Gerichtshof das Urteil des Gerichts. Der Gerichtshof führt zunächst aus, dass das Gericht zur Beurteilung des Schutzes der Firma einer Gesellschaft, der vom nationalen Recht eines Mitgliedstaats gewährt wird, die nationalen Rechtsvorschriften so anzuwenden hat, wie sie zum Zeitpunkt, zu dem es seine Entscheidung erlässt, von den nationalen Gerichten ausgelegt werden. Damit muss das Gericht auch eine Entscheidung berücksichtigen können, die nach der Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO von einem nationalen Gericht erlassen wurde. Folglich ist das Gericht zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem anzuwendenden französischen Recht der Schutz, auf den sich Forge de Laguiole aufgrund seiner Firma berufen kann, nur für die Tätigkeiten gilt, die von diesem Unternehmen tatsächlich ausgeübt werden.

Dann stellt der Gerichtshof fest, dass das Gericht zwar nicht ausdrücklich vorab die Kriterien angeführt hat, anhand derer die von Forge de Laguiole tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten zu bestimmen waren, es aber bei der Prüfung dieser Tätigkeiten ausdrücklich nicht nur auf die der betroffenen Waren, sondern auch auf deren Bestimmung, Verwendungszweck, Kundschaft sowie Vertriebswege abgestellt hat.

Daraus schließt der Gerichtshof, dass das Gericht die von Forge de Laguiole tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten zutreffend bestimmt hat und demnach die Nichtigerklärung der Marke LAGUIOLE zu Recht auf die Waren beschränkt hat, die unter diese Tätigkeiten fallen (nämlich die Waren, die zu bestimmten Bereichen gehören, wie Messerschmiedewaren und Bestecke)

 

Quelle: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-04/cp170038de.pdf

Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 38/17, Luxemburg, den 5. April 2017, Urteil in der Rechtssache C-598/14 P EUIPO / Gilbert Szajner


Eintrag vom: 11.04.2017
© 2024 Hoefer & Partner Patentanwälte mbB, München und Stuttgart

* Hoefer & Partner is listed in “Europe’s Leading Patent Law Firms 2019”, published in Financial Times Europe, July 9th, 2019, FT Special Report
* Hoefer & Partner is listed in “Europe’s Leading Patent Law Firms 2020”, published in Financial Times Europe, June 18th, 2020, FT Special Report